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Vorstoss

Einfache Anfrage «Kriminalität durch Asylsuchende im Kanton Thurgau: Ist das Dublin-Abkommen gescheitert?»

Die Schweiz ist seit 2008 Mitglied von Schengen-Dublin. Das Dublin-Verfahren bezweckt, dass jeder Asylantrag, der auf dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten gestellt wird, materiell-rechtlich nur durch einen Staat geprüft wird. Damit soll die Sekundärwanderung innerhalb Europas gesteuert bzw. begrenzt werden. Mit Ausnahme von ein paar wenigen Asylsuchenden kommen sämtliche Asylbewerber durch ein Dublin-Land in die Schweiz. Anstatt die Flüchtlinge ins Ersteinreise-Land zurückzuführen, werden die Asylbewerber zu Tausenden auf die Kantone verteilt.

Auch der Kanton Thurgau musste in den letzten eineinhalb Jahren dreimal mehr Flüchtlinge aufnehmen. Die Peregrina-Stiftung ist vom Kanton Thurgau beauftragt worden, Unterkünfte für Asylsuchende bereitzustellen, da der Bund dem Kanton Thurgau in den kommenden Monaten voraussichtlich rund 900 Asylsuchende neu zuweisen wird. Die Peregrina-Stiftung will unter anderem das ehemalige Ferienhaus für blinde und sehbehinderte Menschen in Landschlacht, das in der Touristik- und Freizeitzone steht, als Zwischennutzung für zwei Jahre mieten und vorübergehend zum Asylzentrum umfunktionieren. Damit dort ab August bis zu 120 Personen untergebracht werden können, braucht es zudem kleine bauliche Anpassungen. In der Zwischenzeit hat, organisiert durch die Stiftung, den Kanton und den Gemeinderat Münsterlingen, eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung stattgefunden. 200 Personen haben sich dort informiert und ihre Bedenken zu diesem Vorhaben geäussert. Diese Ängste sind nicht unbegründet. Einerseits kann in der Polizeilichen Kriminalstatistik Kanton Thurgau 2022 nachgelesen werden, dass z.B. bei Fahrzeugeinbrüchen mehr als die Hälfte der Beschuldigten auf die Asylbevölkerung zurückzuführen ist.

In Frauenfeld soll vor kurzem ein 26-jähriger Libyer, einen 17-jährigen Marokkaner mit einem Messer verletzt haben (TZ 2.8.2023). In Tägerwilen wurde eine Frau zu Hause von einem Asylbewerber bestohlen (TZ 8.8.2023). In Steckborn kommt es immer wieder zu Unruhen im Zusammenhang mit einer Bundesasylunterkunft (TZ 15.2.2023). Die zunehmenden Probleme aufgrund der hohen Anzahl Asylsuchenden können nicht länger beschönigt werden. Die Bevölkerung hat begründete Ängste, welche ernst genommen werden müssen.

Daraus ergeben sich folgende Fragen an den Regierungsrat:

1. Warum muss die Schweiz so viele Flüchtlinge aufnehmen, obwohl die allergrosse Mehrheit von diesen durch ein Dublin-Mitgliedsland in die Schweiz einreisen?

2. Funktioniert nach Meinung des Regierungsrates das Dublin-Abkommen?

3. In welchen Bauzonen können Durchgangsheime betrieben werden? Unter welchen Bedingungen werden Ausnahmen gewährt? Welche Instanz bewilligt eine nicht zonenkonforme Umnutzung?

4. Wo sind die nächsten Durchgangsheime geplant? Wenn noch keine geplant sind, wie wehrt sich die
Regierung gegen eine weitere Installation eines Durchgangheimes?

5. Wie werden für die unterschiedlichen Anspruchsgruppen (Frauen, Kinder (inkl. unbegleitete Kinder)
und Männer je adäquate Lern-/Freizeitangebote und Beschäftigungsprogramme gewährleistet?

6. Wie wird für die Bevölkerung die Sicherheit in der Umgebung der Unterkunft gewährleistet? Insbesondere der Kinder auf dem Schulweg und den Frauen, welche z. B. in den Abendstunden zu Fuss mit ihrem Hund unterwegs sind?

7. Was ist konkret geplant, damit der Schiessbetrieb neben der Unterkunft, aufgrund des Durchgangheimes Landschlacht nicht tangiert wird? (Stichwort traumatisierte Kriegsflüchtlinge)

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