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Einfache Anfrage: “Online-Bauauflagen im rechtsfreien Raum?”

Wer bauen will, muss ein Baugesuch mit den erforderlichen Angaben zum geplanten Bauvorhaben einreichen. Dazu gehören neben einem Situationsplan auch detaillierte Grundrisspläne aller Geschosse mit Angabe der Zweckbestimmung der Räume sowie detaillierte Baubeschriebe (vgl. § 100 PBG i.V.m. § 51 Abs. 2 PBV). Die Gemeindebehörde legt das Baugesuch während 20 Tagen öffentlich auf. Die Auflage ist in ortsüblicher Weise zu publizieren und den Anstössern schriftlich mitzuteilen (§ 102 PBG).

Seit einigen Jahren publizieren die meisten Gemeinden Bauauflagen mit den wichtigsten Angaben zum Gesuch (Bauherr, Liegenschaft, Auflagefrist) auf ihren Webseiten, was in keiner Weise zu beanstanden, sondern im Gegenteil für die Öffentlichkeit sehr wertvoll ist. In den letzten Monaten, wohl ausgelöst durch die Corona-Pandemie, sind nun aber mehrere Gemeinden dazu übergegangen, auch die gesamten Baugesuchsunterlagen im Internet zu veröffentlichen (z.B. Innenausbaupläne, detaillierte Baubeschriebe, teils sogar die Baukosten).

Dass detaillierte Gebäudepläne und Baubeschriebe im Internet uneingeschränkt einsehbar sind und weltweit zum Download zur Verfügung stehen, ist höchst problematisch. Dagegen sprechen nicht nur datenschutzrechtliche, sondern auch kriminalpräventive Gründe. Einerseits ist niemand daran interessiert, den Innenausbau seiner privaten Räume mit sämtlichen Details der ganzen Welt zu offenbaren, und andererseits sollte Einbrechern und Kriminaltouristen die Arbeit nicht noch erleichtert werden. Fraglich ist auch, ob solche Online-Bauauflagen überhaupt rechtens sind.

Vor diesem Hintergrund ersuchen wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Erachtet der Regierungsrat schrankenlose öffentliche Bauauflagen mit sämtlichen Baugesuchsunterlagen im Internet als zulässig?
  2. Worin besteht die rechtliche Grundlage für öffentliche Bauauflagen im Internet? Genügen dafür kommunale Reglemente oder ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich?
  3. Gibt es Vorgaben (Richtlinien, Weisungen o.ä.) des zuständigen Departements zu öffentlichen Bauauflagen im Internet?
  4. Plant der Regierungsrat gesetzliche Anpassungen in diesem Bereich?
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