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Interpellation «Licht in die Dunkelkammer der Fonds»

Der Kanton Thurgau führt diverse als «Fonds» bezeichnete Spezialfinanzierungen (z.B. Energiefonds, Biodiversitätsfonds etc.), die in verschiedenen Gesetzen geregelt sind. Die meisten dieser Fonds werden mit ordentlichen Staatsmitteln geäufnet, wobei die Einlagen meist per Gesetz dem Grossen Rates übertragen werden. Über die Ausgaben aus den Fonds hat der Grosse Rat dagegen keinen Einfluss. So entscheidet beim Biodiversitätsfonds z.B. der Regierungsrat über die Verwendung der Mittel und beim Energiefonds das Amt für Energie, welches jeweils auch das Förderprogramm erstellt.

Das alles stellt kein Problem dar, solange die in der Kantonsverfassung (KV) verankerten Finanzkompetenzen eingehalten werden. Genau das ist aber kritisch zu hinterfragen – vor allem dann, wenn ordentliche Staatsmittel betroffen sind. Gemäss § 23 KV unterliegen Beschlüsse des Grossen Rates, die neue einmalige Ausgaben von mehr als Fr. 3’000’000 bzw. von mehr als Fr. 1’000’000 vorsehen, der obligatorischen bzw. fakultativen Volksabstimmung (Finanzreferendum). Nicht der Volksabstimmung unterliegen nur Ausgaben, die in Zweck und Umfang notwendig vorbestimmt sind, also keine grosse Wahlfreiheit lassen. Bei den Entnahmen aus dem Biodiversitätsfonds und dem Energiefonds handelt es sich offenkundig um neue Ausgaben und nicht um gebundene Ausgaben, da eine grosse Wahlfreiheit besteht. Der Regierungsrat selber darf nur über neue einmalige Ausgaben bis zu CHF 100’000 beschliessen (§ 45 KV).

Dass die verfassungsmässigen Finanzkompetenzen bei den Fonds nicht gelten sollen, steht nirgends geschrieben. Selbst wenn dies der Fall wäre, wäre es unhaltbar, da alleine die Kantonsverfassung entsprechende Ausnahmen vorsehen kann, was sie aber gerade nicht macht. Das Finanzreferendum darf auch nicht durch eine Mehrzahl von Kompetenzdelegationen oder den Umweg über Fonds ausgehöhlt werden.

Da immer wieder betont wird, dass in Zukunft auch Grossprojekte aus dem Energiefonds unterstützt werden sollen, sind wir dezidiert der Auffassung, dass die Finanzkompetenzen bei den Einlagen und Entnahmen aus den kantonalen Fonds klar geregelt werden müssen.

Der Regierungsrat wird daher ersucht, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

  1. Unterliegen die Einlagen und Entnahmen aus den kantonalen Fonds nach Auffassung des Regierungsrates den verfassungsmässigen Finanzkompetenzen?
  2. Stuft der Regierungsrat die Einlagen bzw. die Entnahmen aus Energiefonds und Biodiversitätsfonds als neue Ausgaben ein? Falls nein: Wieso nicht?
  3. Werden die verfassungsmässigen Finanzkompetenzen mit mit den getätigten Einlagen und Entnahmen von Staatsmitteln in Fonds überschritten? Falls nein: Wieso nicht?

Wie gedenkt der Regierungsrat künftig sicherzustellen, dass sowohl Einlagen als auch Entnahmen aus den Fonds verfassungskonform getätigt werden können?

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