Motion «Angleichen des Beurkundungsrechts, um Fernbeurkundungen zu ermöglichen und die Effizienz von Unternehmen zu sichern»
Vorstoss von: SVP-Kantonsrat Hermann Lei
Mit dem neuen Aktienrecht haben Unternehmen mehr Flexibilität z.B. der Organisation von Generalversammlungen erhalten. Diese können nun an verschiedenen Orten stattfinden, virtuell abgehalten oder es können elektronische Mittel zur Teilnahme genutzt werden. Es ist wichtig, dass diese neuen Formen der Beschlussfassung rechtlich abgesichert sind.
Fernbeurkundungen sind im Kanton Thurgau ohne gesetzliche Grundlage heikel, da das Risiko besteht, dass solche Beurkundungen von Handelsregisterämtern anderer Kantone abgelehnt werden (auch wenn sie das Handelsregisteramt Thurgau selber erlauben würde).Der Kanton Thurgau sollte das Beurkundungsrecht schnellstmöglich an die Aktienrechtsrevision anpassen und Fernbeurkundungen (z.B. von virtuellen Generalversammlungen) gesetzlich zulassen.
Deshalb schlagen wir vor, das Beurkundungsrecht zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass die elektronische öffentliche Beurkundung, Fernbeurkundung und die öffentliche Beurkundung von Zirkularbeschlüssen ausdrücklich zugelassen werden. Dadurch können Unternehmen effizienter arbeiten und rechtliche Unsicherheiten vermieden werden.