Vorstoss
Motion | «Anpassung der Einbürgerungskriterien im Kanton Thurgau»
Wer das Schweizer Bürgerrecht erhalten möchte, erhält zugleich weitrechende Vorteile, wie politische Mitsprache, maximale Sicherheit im Aufenthaltsrecht und zusätzlichen Chancen im Berufs- und Alltagsleben.

Das Bürgerrecht ist jedoch keine Selbstverständlichkeit, sondern mit Vertrauen und Loyalität gegenüber dem Staat verbunden. Mit diesem Vorstoss wird beabsichtigt, dass die Einbürgerungskriterien im Kanton Thurgau angepasst werden. Die vorgeschlagenen Anpassungen sollen sicherstellen, dass nur gut integrierte und rechtstreue Personen eingebürgert werden und bestehende Unsicherheiten bei den Behörden beseitigt werden.
Konkret sieht die Motion folgende Anpassungen vor:
- Die Wohnsitzpflicht in der politischen Gemeinde soll von drei auf fünf Jahre verlängert werden.
- Neu wird verlangt, dass sich Einbürgerungswillige im Alltag in Wort und Schrift auf Deutsch mit Behörden und der Bevölkerung verständigen können. Zusätzlich müssen sie einfache mündliche Aussagen in der ortsüblichen schweizerdeutschen Umgangssprache verstehen.
- In den letzten fünf Jahren vor der Gesuchstellung dürfen keine Betreibungen vorliegen.
- Die Gemeinden sollen künftig während der Einbürgerungsbefragung Fragen aus dem kantonalen staatsbürgerlichen Test stellen und die Antworten in die Entscheidfindung einbeziehen können.
