Motion „Einführung einer Lenkungsabgabe: Kurtaxe (Übernachtungstaxe) im Rahmen eines Tourismusförderungsgesetzes
Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung einer Lenkungsabgabe, einer Kurtaxe (Übernachtungstaxe) im Rahmen eines Tourismusförderungsgesetzes zu erschaffen.
Motion von SVP-Kantonsrat Andreas Wirth
Begründung
Der Tourismus nimmt einen wichtigen Platz in der Wirtschaft des Kantons Thurgau ein.
Tourismus im Thurgau ist ein Gemeinschaftswerk, ein Zusammenspiel von verschiedenen Angebotselementen und Leistungen aller relevanten Akteure. Die Basis dazu bilden die touristischen Leistungserbringer, die touristischen Organisationen, die Gemeinden und die kantonalen Institutionen (vgl. Tourismusstrategie für den Kanton Thurgau). Die Förderung und Finanzierung erfolgen durch Gemeinden, den Kanton und weitere.
Im kantonalen Finanzhaushaltwird die Tourismusförderung jährlich wiederkehrend finanziell unterstützt und gefördert. Mit der Einführung der Kurtaxe kann die kantonale und die Gemeinden-Unterstützung reduziert werden. Der finanzielle Effekt hilft einerseits dabei, dass in den kommenden Jahren geringere finanzielle Aufwendungen beim Finanzhaushalt des Kantons und den Gemeinden budgetiert werden müssen, und andererseits wird das Engagement des Thurgauer Tourismus sicherer finanzierbar.
Mit der Einführung einer Kurtaxe wird eine ostschweizerische Lücke mit den angrenzenden Kantonen geschlossen.
Die Motionäre stellen sich bezüglich der Einführung einer Kurtaxe folgende Eckpunkte vor, wobei dies im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zu präzisieren sein wird:
Wer ist zum Einzug von Kurtaxen verpflichtet?
Alle Unternehmen und Einzelpersonen, die entgeltlich Übernachtungsmöglichkeiten im Tourismus anbieten, sind verpflichtet, bei ihren Gästen eine Kurtaxe (Ubernachtungstaxe) einzuziehen. Als Beherbergungsbetrieb gilt, wer Übernachtungsmöglichkeiten gegen Entgelt anbietet, wie insbesondere Hotels, Motels, Pensionen, Kurbetriebe, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, private Fremdenzimmer, Campingplätze, Gruppenunterkünfte, Jugendherbergen, Massenlager, Bed and Breakfast-Betriebe, über Intenet-Plattformen angebotene Unterkünfte und Bauernhöfe mit Übernachtungsangebot. Von der Kurtaxe ausgenommen sind Schulklassen sowie Kindern bis zum vollendeten 12. Altersjahr.
An wen müssen die eingezogenen Kurtaxen abgeliefert werden?
Die eingezogenen Kurtaxen sind an den Kanton weiterzuleiten. Zu diesem Zweck sind die taxpflichtigen Übernachtungen dem Kanton zu melden. Der Kanton zieht die Kurtaxen basierend darauf in periodischen Abständen ein.
Was passiert mit den Kurtaxen?
Die Kurtaxen finanziert, als Lenkungsabgabe, die Tourismusförderung im Kanton Thurgau. Die kantonale Tourismusförderung muss von Gesetzes wegen insbesondere für die Information über touristische Angebote, namentlich mittels Betriebs von
Internetplattformen und Tourist Offices, Projekte und Angebote, welche auch der einheimischen Bevölkerung dienen, verwendet werden