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Vorstoss

PI “Windkraft im Thurgau: Mitbestimmung fixieren und Akzeptanz stärken”

Vorstoss von: SVP-Kantonsräte Ruedi Zbinden, Stefan Mühlemann und SVP-Kantonsrätin Eveline Bachmann

Um Rechtssicherheit für Potentialgebiete Windenergieanlagen zu schaffen und die Akzeptanz der Gemeinden zu stärken, ist diese moderate Ergänzung des Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Thurgau mit dem neuen Absatz in § 22, Kantonale Nutzungszonen für Windenergieanlagen bedürfen der Zustimmung der Gemeinden vorzunehmen. Der Windpark auf dem Wellenberg hat gezeigt, wie wichtig die Entscheidungs-Kompetenz der lokalen Bevölkerung ist, insofern ist diesem Umstand mit der vorgeschlagenen Ergänzung Rechnung getragen.

Der Grosse Rat wird beauftragt, das Planungs- und Baugesetz (PBG) vom 21. Dezember 2011 wie folgt zu ergänzen:

§ 22 Kantonale Nutzungszonen
3bis (neu) Kantonale Nutzungszonen für Windenergieanlagen bedürfen der Zustimmung der Gemeinden.

Begründung

Der Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz ist sinnvoll und mit Bezug auf die zunehmende Dekarbonisierung auch wichtig. Dabei gilt es, die Bevölkerung auf diesem Weg mitzunehmen und aktiv in die Entscheidungen einzubinden. Dies schafft Vertrauen, Akzeptanz, und Verständnis für Einschränkungen wie bspw. das sich verändernde Ortsbild, Lärmimmissionen oder Grossbaustellen.

Die Erfahrungen der letzten Monate im Zusammenhang mit der Planung des Windparks auf dem Wellenberg haben gezeigt, dass Projektplanungen die notwendige Akzeptanz nicht immer zu erreichen vermögen. Vielmehr hat der massive Einsatz für eine Mitbestimmung der Gemeinde Amlikon-Bissegg auch gezeigt, was passiert, wenn Projektplaner – womöglich unabsichtlich – über die Köpfe der Betroffenen hinwegentscheiden. Letztlich wurde nach eindeutigen Volksabstimmungen in Thundorf wie Amlikon-Bissegg nun ein neues Projekt aufgegleist, welches nun das Potential hat, im kommenden Jahr eine Zustimmung in der Gemeinde zu finden. Das ruhigere Stimmungsbild auf dem Wellenberg deutet zumindest darauf hin.

Der Grosse Rat hat in der Beschlussfassungssitzung vom 6. Mai 2020 zum kantonalen Richtplan Windenergie fraktionsübergreifend die Haltung bezeugt, dass der Bau von Windenergieanlagen zwingend der Bürgerakzeptanz und des Volksentscheides der betroffenen Bevölkerung bedürfen. Der zuständige Regierungsrat sicherte denn auch zu, dass die Gemeinden im Nutzungsplanungsverfahren wie auch in der Baubewilligung «schon noch zu gegebener Zeit das Wort» hätten.

In der Vernehmlassungsantwort vom 17. Mai 2022 zur Änderung des Energiegesetzes an den Bundesrat bekräftigt denn auch der Regierungsrat seine Haltung, wonach die Gemeindeautonomie in der Schweiz und insbesondere auch im Kanton Thurgau einen sehr hohen Stellenwert geniesst. Demnach würde die Akzeptanz für Grossprojekte wie Windparks nur über eine positive Grundstimmung in den Gemeinden erreicht. Mit einem Ausschalten der kommunalen Entscheidungsträger würde sich das Risiko von politischem Widerstand und Rechtsmittelverfahren erhöhen, was letztlich für eine Beschleunigung der Verfahren sich kontraproduktiv auswirken würde. Aus diesem Grund lehnte der Regierungsrat die entsprechende Änderung des Energiegesetzes betreffend die Anlagen der Wasserkraft und Windenergie auch grundsätzlich ab.

Der Wille des Grossen Rates als auch des Regierungsrates betreffend der Gemeindeautonomie und Mitbestimmung auf kommunaler Ebene betreffend der Windenergie wurden in den letzten Monaten und Jahren mehrfach übereinstimmend zum Ausdruck gebracht. Angesichts neuer möglicher Bestimmungen auf kantonaler wie nationaler Ebene bedarf es für die Verfahrenssicherheit und das Vertrauen in die Gültigkeit aber der im Antrag aufgeführten Ergänzung im Planungs- und Baugesetz.

Im Erläuternden Bericht für die Vernehmlassung zur Teilrevision des PBG vom 4. Juli 2023 wird eine Ausdehnung von kantonalen Nutzungszonen auf das Nichtbaugebiet vorgeschlagen. Dies hätte zur Folge, dass künftig kantonale Nutzungszonen für Windparks unter massiv tieferen Hürden vorgesehen werden könnten. Dies würde hingegen fundamental gegen die Versprechungen von Parlament und Regierungsrat sprechen. Die Ergänzung des PBG würde entsprechend Rechtssicherheit schaffen.

Auf nationaler Ebene gibt es Bestrebungen, wonach – vor dem Hintergrund der Beschleunigung – die Kantone ein kantonal konzentriertes Plangenehmigungsverfahren für Windparks vorsehen sollen. Die kommunale Nutzungsplanung und die kommunale Baubewilligung würden entfallen. Mittels der erwähnten Ergänzung des PBG kann auf kantonaler Ebene sichergestellt werden, dass nicht über Köpfe hinweg entschieden wird, sondern die lokale Bevölkerung – analog den gemachten Zusagen – eine Mitbestimmung in der frühen Phase erhält. Dem Grundsatz der Beschleunigung Art. 14a Abs. 1 EnG zur Zusammenfassung der Verfahren wird dabei nicht widersprochen.

Um Rechtssicherheit für die Potentialgebiete zu schaffen und die Akzeptanz der Gemeinden zu stärken, ist diese moderate und im Einklang mit dem regelmässig wiederholten Zusage zur Mitbestimmung auf kommunaler Ebene stehende Ergänzung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Thurgau vorzunehmen. Der Windpark auf dem Wellenberg hat gezeigt, wie wichtig die Entscheidungs-Kompetenz der lokalen Bevölkerung ist, insofern ist diesem Umstand mit der vorgeschlagenen Ergänzung Rechnung getragen.

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