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Standesinitiative WHO: Revision der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)

Der Regierungsrat wird beauftragt, gem. Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung folgende Thurgauer STANDESINITIATIVE einzureichen:

  1. Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Generalsekretariat der WHO bis spätestens 27. November 2023 gestützt auf Art. 59 Abs. 1 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005) die Zurückweisung der Verkürzung von Fristen im Zusammenhang mit IGV-Änderungen zu erklären. Die Motion ist DRINGLICH zu behandeln.
  1. Der Bundesrat wird aufgefordert, gegenüber dem Generalsekretariat der WHO bis spätestens 31. Dezember 2023 den Abbruch der Verhandlungen über die Anpassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) zu erklären.
  1. Eventualiter zu b): Für den Fall der Fortführung der Verhandlungen zur Anpassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) durch den Bundesrat ist dieser anzuhalten, die Zustimmung der Schweiz zu den Anpassungen der IGV anlässlich der abstimmenden Weltgesundheitsversammlung zu verweigern und deren Zurückweisung zu erklären, solange bis dahin nicht sichergestellt ist, dass bei zukünftigen Pandemien die verfassungsmässige Grundordnung (inkl. Souveränität; verfassungsmässige Kompetenzordnung, Gewaltentrennung; wirksamer Grundrechtsschutz etc.) wirksam gewährleistet bleiben kann.

Paul Koch

Judith Rocklin

Oliver Martin

Jürg Wiesle

Konrad Brühwiler

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26.05.2023
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