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Vorstoss

Tempo 30 auf Kantonsstrassen

Vorstoss von: SVP-Kantonsräte Oliver Martin, Stefan Mühlemann und SVP-Kantonsrätin Aline Indergand

Der Kanton Thurgau plant auf sechs Kantonsstrassen – Abschnitten Tempo 30 einzuführen.
Diese Massnahmen werfen bei uns und auch bei vielen unserer Bevölkerung Fragen auf. Wir möchten deshalb mittels Interpellation den Diskurs starten und erwarten ein klares Statement hinschlich den Absichten unserer Regierung. Auch zum Wohle aller Berufstätigen welche auf das Auto angewiesen sind und insbesondere auch für unser Gewerbe.

Auf Kantonsstrassen im Kanton Thurgau galt bislang innerorts generell Tempo 50. Der Bundesrat hat im Jahr 2022 die Verordnung über die Einführung von Tempo-30-Zonen angepasst und deren Einführung vereinfacht. Diese Vereinfachung beruht einerseits auf der Abschaffung der aufwändigen Gutachtenspflicht bei gleichzeitigem Wegfall der Überprüfungspflicht der Wirkung der Massnahme per 01.01.2023.

Unter Berufung auf die “Verordnung über die Lärmschutz- und Abgasschutzmassnahmen an Strassen (ASV)”, die vorsieht, dass auf stark belasteten Strassen Tempo 30 als eine mögliche Lärmschutzmassnahme eingeführt werden kann, sowie auf das Thurgauische Strassengesetz (StSG), dass dem Kanton die Befugnis gibt, Tempolimits festzu-legen, hat das Tiefbauamt des Kantons Thurgau festgelegt, dass ab 2024 auf sechs Abschnitten von Kantonsstrassen in den Gemeinden Arbon, Bischofszell, Ermatingen, Kreuzlingen, Sirnach und Steckborn Tempo 30 eingeführt werden soll. Noch offen ist die Umsetzung von Tempo 30 auf den Kantonsstrassen in der Innenstadt von Frauen-feld. Bereits umgesetzt wurde Tempo 30 auf der Seestrasse in Berlingen und auf einem Teil der Winterthurerstrasse in Sirnach. Laut Aussagen eines Vertreters des Tiefbauamts seien die Massnahmen «erfreulich» und es wird eine breite Zustimmung aus der Bevölkerung suggeriert (vgl. TZ vom 21.09.2023). Diverse Rückmeldungen aus den be-troffenen Gemeinden zeichnen ein anderes Bild. In den Medien wird dieser Eindruck zusätzlich unterstützt (vgl. TZ vom 13.06.2023 zu Tempo 30 in Schlatt, TZ vom 21.09.2023 zu Tempo 30 in Ermatingen, Tele Top vom 12.10.2023 zu Tempo 30 in Ermatingen, etc.). Es entsteht der Eindruck, dass hier vorschnell gehandelt wird und berechtigte Interessengruppen zu wenig Gehör finden.

Obwohl sich die Bevölkerung in verschiedenen Thurgauer Gemeinden in der Vergangenheit gegen eine Reduktion der Geschwindigkeit auf Gemeindestrassen ausgespro-chen hat und im Falle von Ermatingen der Gemeinderat sogar den Rechtsweg beschreiten will, werden Tempo 30 Zonen auf verschiedenen Kantonsstrassenabschnitten eingeführt.

Der Regierungsrat wird ersucht, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

  1. Wie steht die Regierung dazu, dass auf Kantonsstrassen auch innerorts weiterhin grundsätzlich Tempo 50 gelten soll?
  2. Wie genau wird bei der Feststellung von übermässigen Lärmbelastungen vorgegangen? Mit welcher Methode werden die Überschreitungen festgestellt? Wer führt diese Methoden durch?
  3. Wie viele punktuelle Überschreitungen der Lärmemissionen pro 100m sind notwendig, um eine durchgehende Reduktion auf Tempo 30 über mehrere hundert Meter zu rechtfertigen?
  4. Ist davon auszugehen, dass mit der Anpassung der Verordnung über die Einführung von Tempo-30-Zonen die Gemeinden verpflichtet werden können, auf ihren Gemeindestrassen Tempo 30 einzuführen? Wie sieht es dabei mit dem Mitspracherecht der Bevölkerung aus?
  5. Wie stellt das Tiefbauamt des Kantons Thurgau die Güterabwägung bezüglich der Vorteile von Tempo 30 z.B. im Gegenzug zur Behinderung von Gewerbeverkehr auf Achsen ohne Ausweichalternativen sicher? Wie werden die Bedürfnisse der weiteren Interessengruppen in den betroffenen Gemeinden berücksichtigt bzw. können sich diese zu den Vorhaben äussern?
  6. Wie viele Beschwerden gab es zwischen 2019 und 2022 wegen Lärmemissionen in den betroffenen Gemeinden? Wie viele davon betrafen dabei den Individualverkehr? An welchen Strassen und wo genau wurden diese Beschwerden eingereicht?
  7. Wurden aus anderen Kantonen die bereits 30er Zonen im Kantonsstrassennetz umgesetzt haben, Erfahrungswerte und weitere Auswertungen für mögliche Entscheide beigezogen? Und wenn ja, wie sehen diese Aus?
  8. Welche Kosten verursachen diese Lärmschutzmassnahmen mittels Temporeduktion auf den betroffenen Strassenabschnitten und wie werden diese bezahlt? Welche Alternativmassnahmen gäbe es zur punktuellen Reduktion an den Orten wo Grenzwerte überschritten werden und was kosten diese etwa im Einzelfall.

 

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