Bericht aus dem Grossen Rat: Steuerfuss kann gehalten werden
Die Traktandenliste für die ganztägige Grossratssitzung vom 5.12.12 war mit acht Traktanden prall gefüllt. Obwohl die ersten beiden Geschäfte, die Kantonsbürgerrechtsgesuche und die Interpellation „Sicherstellung der ambulanten Grundversorgung bei Neugeborenen und Müttern“ speditiv behandelt wurden, konnten nur die Hälfte der Geschäfte erledigt werden.
Unser Hautgeschäft an dieser Sitzung war die Detailberatung zum Voranschlag 2013 und Finanzplan 2014-2016. Dank der guten Finanzpolitik in den vergangenen Jahren und einem angehäuften Nettovermögen von ca. 300 Mio. Fr. kann sich der Kanton Thurgau einen budgetierten Aufwandüberschuss von ca. 16 Mio. Fr. leisten. Für das Budget 2014 müssen der Regierungsrat und der Grosse Rat aber über die Bücher und es müssen zwingend wirksame Sparmassnahmen in Angriff genommen werden. Ein Antrag der GLP, der den Staatssteuerfuss um 5% auf 122% erhöhen wollte, wurde durch die SVP einstimmig und gesamthaft deutlich abgelehnt und der Steuerfuss wurde bei 117% belassen. Eine Steuerfusserhöhung zum jetzigen Zeitpunkt wäre ein völlig falsches Zeichen gewesen.
Der Regierungsrat zog den Kreditantrag von 4,6 Mio. Fr. für den Umbau des Kunstmuseums in der Kartause Ittingen zurück. Dieses Geschäft ist vorgängig negativ in den Medien erschienen, da für den Neubau, in welchem das Kunstmuseum Thurgau beherbergt werden soll, kein Architekturwettbewerb stattgefunden hat. Die Stiftung Kartause Ittingen wäre zwar Bauherr gewesen, da der Kanton aber 9 Mio. Fr. aus dem Lotteriefonds an den Neubau beigesteuert hätte, fällt der Bau unter das öffentliche Beschaffungsrecht. Mit diesem Rückzug konnte der Regierungsrat ein Fiasko mit langen Rechtsstreitigkeiten in letzter Sekunde abwenden. Jetzt gilt es, einen kurzen Marschhalt einzulegen und dann das Projekt am selben Standort nach dem gültigen Recht neu aufzugleisen und zu vollenden.