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Bericht aus dem Grossen Rat: Stimm- und Wahlrecht und duales Bildungssystem

Bericht von der Grossratssitzung vom 22. Januar 2014

In zweiter Lesung über das Stimm- und Wahlrecht gab es nochmals hitzige Diskussionen. Soll es einen „Superwahlsonntag“ geben, an dem Regierung und Grosser Rat gewählt wird? Organisatorische Gründe sprachen dagegen, obschon man sich davon eine bessere Wahlbeteiligung versprach. Der Antrag, dass das Wahlbüro nicht vom Vorsitzenden der Gemeindebehörde – also vom Gemeindeammann – geleitet wird, weil dieser damit das Verfahren zur eigenen Wahl leitet und kontrolliert wurde deutlich verworfen. Diskutiert wurde im Weiteren, ob Stimmzettel gültig zu sein hätten, auch wenn sie nicht im vorgeschriebenen neutralen Couvert steckten. „Damit würden wir vom Bund zurückgepfiffen“, gab Regierungsrat Schläpfer zu Bedenken, worauf auch dieser Antrag abgelehnt wurde. Erneut diskutiert wurde die Frage, ob bei einer Unterschriftenliste nur die Unterschrift eigenhändig eingetragen werden muss oder Name und Adresse auch. Schliesslich obsiegte die Kommissionsfassung, der zufolge die stimmberechtigte Person nur die Unterschrift selber eintragen muss. Und die Genehmigung der Ständeratswahl bleibt definitiv bei der Regierung.

Hanspeter Gantenbein und Verena Herzog SVP thematisierten in ihrer Interpellation die Situation der Jugendlichen am Ende der Schulzeit. Fragen wie „Wie entwickelt sich die Maturitätsquote?“ oder „Wie kann die Berufslehre gefördert werden?“ zeigten die Stossrichtung der Interpellation; es ging den Interpellanten um die Aufwertung der Berufslehre und darum, vor einer „Akademisierung“ unserer Gesellschaft zu warnen. Hansjörg Brunner äusserte sich als Präsident des Thurgauer Gewerbeverbandes. Für ihn ist die duale Berufsbildung ein Schlüssel zum wirtschaftlichen Erfolg der Schweiz.

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