Eingereichte Vorstösse: Bodenschutz und Biber
Einfache Anfrage: Vollzugskonzept Qualitativer Bodenschutz
Von SVP-Kantonsrat Hans-Peter Wägeli
Boden ist ein endliches Gut. Der Bodenschutz bezweckt, dieses Gut zu erhalten und nachhaltig zu bewirtschaften. Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes und der Einführung der Verordnung über Belastung des Bodens wurden Bodenschutzbestimmungen, insbesondere im Bereich chemischer Belastungen konkretisiert und um Vorgaben zum physikalischen und biologischen Bodenschutz ergänzt.
Ein Grundeigentümer im Nahbereich einer verkehrsreichen Strasse (z.B. Kantonsstrassen) hat aufgrund der Wahrscheinlichkeit mit einer vom Verkehrsbetrieb stammenden Bodenbelastung zu rechnen.
Die Bodenuntersuchungen (Analysen usw.) und die allfälligen Entsorgungen auf Reaktordeponien verursachen hohe Mehrkosten für die Bauherrschaft oder Grundeigentümer. Verursacher ist der allgemeine Verkehr, also die Allgemeinheit, die diese Mehrkosten verursachen.
Motion: „Standesinitiative – Änderung des Jagdgesetzes für die Entschädigung von Schäden, welche Biber an Infrastrukturen anrichten“
Von SVP-Kantonsrat Paul Koch
Der Biber steht unter Schutz. Im Kanton Thurgau dürfte zurzeit der höchste Biberbestand in der Schweiz leben. Damit verbunden entstehen zunehmend Konflikte durch Schäden an Kulturen, Bäumen und Infrastrukturen. Die Akzeptanz des Bibers kann verbessert werden, wenn der Bund und der Kanton Thurgau die Kosten von Schäden, die Biber an den Infrastrukturen anrichten, finanzieren.