Eingereichte Vorstösse: Denkmalpflege und Baufachnormen / Bericht über strategische Investitionen der Partizipationserlöse / Denkmalschutz mit Augenmass
Motion „Denkmalpflege und Baufachnormen“
Von SVP-Kantonsrat Mathias Tschanen und einem anderen
Werden denkmalgeschützte Objekte renoviert, ist es oft unumgänglich, dass einzelne Bauteile oder Anlagen ersetzt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Fenster, Be-leuchtung, Heizung und Lüftung; Elemente, die einen massgeblichen Einfluss auf die Energiebilanz eines Gebäudes haben. Wenn schon neue Bauteile oder Anlagen ver-wendet werden müssen, sollten diese im Interesse des Bauherrn, im Interesse einer ökonomischen vertretbaren und energiebewussten Nutzung des Objektes den heute geltenden Normen beziehungsweise dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
Zum Vorstoss im Wortlaut (PDF)
Antrag gemäss § 52 GOGR „Bericht über strategische Investitionen der Partizipationserlöse“
Von SVP-Kantonsrat Urs Martin und weiteren
Der Regierungsrat wird beauftragt, einen Bericht zu erarbeiten, welcher aufzeigt, was mit den aktuell gesperrten sowie allfälligen zukünftig anfallenden Mitteln aus dem Ver- kauf der TKB-Partizipationsscheine geschehen soll. Der Bericht definiert zunächst die Kriterien und Rahmenbedingungen der Verwendung. Die Mittel sind derart zu investieren, dass sie dem Kanton einen langfristigen Mehrwert bringen. Sie sollen explizit nicht dazu verwendet werden, um ordentliche Ausgaben über den regulären Haushalt zu finanzieren.
Zum Vorstoss im Wortlaut (PDF)
Motion „Für einen Denkmalschutz mit Augenmass und besserer Koordination mit den raumplanerischen Zielen“
Von den SVP-Kantonsräten Manuel Strupler und Pascal Schmid
Die weitreichenden Eingriffe der Denkmalpflege kollidieren zunehmend mit den raumplanerischen Verdichtungszielen. Integrale Auflagen, die nicht zwischen dem Äusseren und Inneren von Bauten differenzieren und weit über den ursprünglich beabsichtigten Ortsbildschutz hinausgehen, unterlaufen die intensive Nutzung der vorhandenen Bauflächen.
Wenn gesetzliche Ziele kollidieren, ist der Gesetzgeber gefordert: Der Konflikt zwischen denkmalpflegerischen und raumplanerischen Zielen muss geklärt und entschärft werden. Künftig sollen sich Unterschutzstellungen im Regelfall auf die äussere Bausubstanz beschränken und sich nur ausnahmsweise – bei herausragendem kulturhistorischem Wert und untrennbarer Einheit – auf das gesamte Gebäude samt innerer Raumaufteilung und Ausstattung erstrecken. Ein Einbezug der Umgebung soll nur noch in besonders begründeten Fällen möglich sein.
Was schützens- und erhaltenswert ist, soll weiterhin geschützt und erhalten werden. Aber mit Augenmass, verhältnismässig und differenziert: Der Thurgau darf kein zweiter Ballenberg werden! Er soll leben, sich flexibel anpassen und sich dynamisch entwickeln können. Dafür braucht es eine bessere Koordination des Denkmalschutzes mit der Raumplanung, weniger weitgreifende denkmalpflegerische Eingriffe und mehr Freiheiten und Möglichkeiten beim verdichteten Bauen in kompakten Siedlungsräumen.
Vielen lieben Dank für den hilfreichen Post! Prima Blog.