Eingereichte Vorstösse
Motion: „KESB im Thurgau“
Von SVP- Kantonsräte Hanspeter Gantenbein, Hermann Lei und Daniel Vetterli
Der Einbezug der Gemeinden durch die KESB („Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde“) soll mit diesem Vorstoss verbindlich geregelt werden. Durch den Einbezug der Gemeinden können, mit dem grossen Wissen „vor Ort,“ bei den Entscheidungsfindungen und bei der Umsetzung grosse Hilfe geleistet werden. Durch diese Verpflichtung gegenüber der Gemeinde ist auch Sichergestellt, dass der „Zahler“ eingebunden ist und entsprechende negative Emotionen reduziert werden können. Ebenfalls sollen die jetzigen, sehr eng umschriebenen, Kompetenzen des Einzelrichters den Erfahrungen und sinnvollen Möglichkeiten angepasst werden, was zu einer zusätzlichen Reduktion des Verwaltungsaufwandes führen wird.
Interpellation: „Massnahmen zu den Folgen der Aufhebung des Mindestkurses“
Von SVP- Kantonsräte Diana Gutjahr, Hanspeter Gantenbein und andere
Nach der Aufhebung des Euro-Mindestkurses ist der Druck auf die gesamte Wirtschaft hoch. Effizienzsteigerungen sind nur noch marginal möglich, da Betriebe bereits stetig an der Optimierung ihrer Prozesse gearbeitet haben. Heute tragen kantonale und kommunale Regulierungen wesentlich zur Belastung der Wirtschaft und damit letztendlich der Arbeitsplätze bei. Aus diesem Grund müssen die Unternehmer nun rasch entlastet, administrative Hürden abgebaut und die Schwerpunkte richtig gesetzt werden. Der Bundesrat ist bereits zum Entschluss gekommen, die Regulierungskosten radikal zu senken – wie setzt sich der Kanton Thurgau mit dieser Frage auseinander?
Motion: „massgeschneiderte Sozialhilfe in den Gemeinden“
Von SVP- Kantonsräte Vico Zahnd und Urs Martin
Die Kantonsräte Vico Zahnd (St. Margarethen) und Urs Martin (Romanshorn) fordern in einer Motion eine dahingehende Anpassung des Sozialhilfegesetzes, dass die Gemeinden keine übergeordneten Richtlinien übernehmen müssen, sondern basierend auf den lokalen Gegebenheiten selber Ansätze für genügende Ernährung, Kleidung, für ein Dach über dem Kopf sowie für die ärztliche Grundversorgung bei Krankheit und/oder Unfall festlegen können. Damit wird die Sozialhilfe massgeschneideter und kostengünstiger.
Interpellation: „Kosteneinsparung durch Ideenmanagement“
Von SVP- Kantonsrat Jürg Wiesli
Der Kanton befindet sich in einer schwierigen finanziellen Lage. Trotz LÜP ist das Ziel noch nicht erreicht und jede Möglichkeit, echt Geld zu sparen, zu prüfen.
Dabei verfügt der Kanton Thurgau über ein noch wenig genutztes Potenzial: Sein Personal. Mit einem “Ideenmanagement” gibt es ein Instrument, welches genau dies optimal nutzt.
Das „Ideenmanagement“ hat zum Ziel, Prozesse zu verbessern, Kosten zu senken und das Unternehmen effizienter zu machen. Über das Ideenmanagement haben die Mitarbeitenden die Möglichkeit, Verbesserungen über ihren Verantwortungsbereich hinaus vorzuschlagen und – und das ist der Erfolgsfaktor – am Erfolg zu partizipieren. Was heisst das? Jeder Vorschlag der zu einer finanziellen Einsparung führt, wird einmalig mit 10% der Jahreseinsparung, an den Einreicher des Vorschlages, belohnt; 90% profitiert der Kanton.
Einfache Anfrage: „Gerechtere Verteilung der Sozialhilfelasten“
Von SVP- Kantonsräte Andrea Vonlanthen und andere
In Arbon explodieren die Sozialhilfekosten seit Jahren wie in keiner andern Zentrumsgemeinde des Kantons. Diese Entwicklung ist für die drittgrösste Thurgauer Stadt, die bereits unter dem höchsten Gemeindesteuerfuss im Kanton leidet, kaum mehr verkraftbar. Gemeinsam fragen darum vier Arboner Kantonsräte aus verschiedenen Parteien den Regierungsrat nach möglichen Modellen für einen gewissen Ausgleich durch den Kanton. Sie wünschen aber auch Auskunft über die künftige Entwicklung der Sozialhilfekosten für die Gemeinden angesichts der wachsenden wirtschaftlichen Probleme.
Antrag gemäss § 52 GOGR „Herausforderung zukünftige Thurgauer Gemeindelandschaft”
Von SVP- Kantonsrat Urs Schrepfer und andere
Interpellation: „Fragwürdige Weisung bezüglich Schleppschlaucheinsatz“
Von SVP- Kantonsrat Moritz Tanner
Die neuen Weisungen der AP 14/17 des BLW bezüglich Einsatz der immissionsarmen Güllenausbringung ist unlogisch und projekthemmend. So wird auf der einen Seite die Ausbrinung mit dem immissionsarmen System mit Geld gefördert und auf der andern Seite mit einem N – Abzug pro Gabe bestraft. KR Tanner stellt dem RR in diesem Zusammenhang verschiedene
Fragenwie: Wie beurteilt der RR die Situation im Thurgau, welche Bedeutung hat die Luftverschmutzung mit NH3, wie weiter im Thurgau oder was unternimmt der RR auf bundesebene.