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Grosser Rat: Bankratswahl und Baujagd

Der Regierungsrat hat mit Mike Franz einen IT-Fachmann für die Wahl eines Mitglieds des Bankrats der Thurgauer Kantonalbank vorgeschlagen. Trotzdem blieb seine Wahl nicht ohne Nebengeräusche. Kritisiert wurde insbesondere durch die SVP, dass Mike Franz keinen Bezug zum Thurgau hat und auch nicht der SVP angehört. Mit Werner Dickenmann trat ein SVP-Mitglied zurück. Im Gegensatz zum letzten Wahlvorschlag eines Mitgliedes des Bankrates hat der Regierungsrat in diesem Fall das Profil des Bewerbers über die Verbundenheit mit dem örtlichen Gewerbe und den Bürgerinnen und Bürgern gestellt. Dies geschah aus Sicht der SVP-Fraktion ohne Not, da es valable Kandidaten aus dem Kanton gegeben hätte. Diese beiden Tatsachen hinterliessen bei der SVP einen faden Beigeschmack und erklären das magere Wahlergebnis von 86 Stimmen.

Die Beratung zum Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel wurde mit grosser Spannung erwartet. Alle Redner waren sich einig, die Jagd ist sowohl im Kanton Thurgau als auch in der ganzen Schweiz unverzichtbar. Auch der Kommissionspräsident Stephan Tobler SVP bekräftigte in seinem Votum, dass es Ziel sei, die Jagd, ihre Notwendigkeit und ihre Legitimation zu stärken und weiter zu verankern. Die Gemüter hatten sich im Vorfeld und während der Sitzung hauptsächlich an § 22 erhitzt, der die Baujagd nur noch mit einer Ausnahmebewilligung aus besonderen Gründen zu lassen will. Die Meinungen in den pro und contra Lagern könnten unterschiedlicher nicht sein und in Mails und Briefen wurden vorgängig die Argumente vehement dargelegt. Selbst innerhalb der Jägerschaft ist man sich zur Baujagd uneins. Mit einem überraschend deutlichen Ergebnis wurde die Baujagd verboten. Damit darf davon ausgegangen werden, dass die vor rund zwei Monaten eingereichte Volksinitiative wieder zurückgezogen wird.

Die von Walter Marty SVP eingereichte Motion „Wirtschaftlichkeit und Verhältnismässigkeit bei Hochbauprojekten“, wurde nicht erheblich erklärt und das Gesetz über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren wurde ohne Behördenreferendum genehmigt.

Zu Beginn der Sitzung wurden 100 Anträge behandelt, die sich aus 20 Kantonsbürgerechtsgesuchen von Schweizer Bürgern und 80 von ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern zusammensetzten. Alle Gesuche wurden diskussionslos genehmigt.

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